Das Wichtigste zum Thema Bike-Leasing: Teil 2

Durch Abzug der monatlichen Leasingrate als Sachbezug vom Gehalt, wird der Bruttolohn geringer und somit werden auch weniger Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Die effektive monatliche Nettobelastung liegt daher unter der vereinbarten monatlichen (brutto) Leasingrate. Um im konkreten Fall festzustellen, wie hoch die individuelle Belastung sein wird, bieten inzwischen alle Leasinggesellschaften, mit denen MCW Trend-Bikes zusammen arbeitet, Bikeleasingrechner an. Hier erhält man die monatliche Umwandlungsrate, die vom Bruttolohn abgezogen wird, die endgültige Nettobelastung und die Einsparung gegenüber dem klassischen Kauf.

Die Umwandlungsrate setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: 

  1. aus der monatlichen Nutzungsrate für das Bike
  2. aus der monatlichen Rate für die Vollkaskoversicherung und ggf. 
  3. aus der monatlichen Rate für die Mobilitätsgarantie sowie ggf. 
  4. aus der monatlichen Rate für Inspektions- bzw. Fullservice, falls diese Services nicht vom Arbeitgeber getragen werden.

Um die Umwandlungsrate zu erhalten, erfasst man den Kaufpreis mit allen Zubehörteilen, die mitgeleast werden dürfen, inkl. der Mehrwersteuer, das monatliche Bruttoengelt und die persönliche Steuerklasse.

Seit dem 01.01.2020 muss der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil, der für die private Nutzung des E-Bikes, Pedelecs bzw. Bio-Bikes anfällt, nur noch mit der Bemessungsgrundlage von 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) versteuern. Ein weiterer Grund für die Einsparungen. 

Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages wird dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin ein Angebot zum Kauf des E-Bikes, Pedelecs oder Bio-Bikes unterbreitet. Hier wird steuerlich zwar mit einem Restwert von ca. 40 % der UVP gerechnet, angeboten wird es jedoch meist nur mit ca. 15 bis 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin steuerlich zu tragen hätte, liegt hier jedoch nicht vor. Diese Versteuerung sowie den Differenzbetrag übernimmt der Leasinggeber.

Für weitere Infos und Fragen stehen wir gerne bei einem Besuch in unserem Geschäft MCW Trend-Bikes zur Verfügung.

 

Teil 3 folgt in Kürze ...